Rechtsprechung
VG Magdeburg, 08.11.2006 - 1 A 480/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
Reinigungspflicht eines Anliegers - Anlieger; Reinigungspflicht
Insoweit gilt aber, dass, wer - wie die Kläger - ein großes Grundstück sein Eigen nennt, nicht nur die damit verbundenen Vorteile genießen darf, sondern grundsätzlich auch die damit verbundenen Lasten zu tragen hat (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 08.11.2006 - 1 A 480/05 -, juris Rn. 33).Denn auch höhere finanzielle Aufwendungen im Rahmen der Straßenreinigungspflicht stellen keine übermäßige Belastung und grundlegende Beeinträchtigung des Pflichtigen dar, soweit nicht von einem unzulässigen Eingriff in die Kapitalsubstanz gesprochen werden kann (…zu den vorstehenden Erwägungen vgl. VG Bremen, Urt. v. 06.11.2014 - 5 K 665/12; außerdem VG Mageburg, Urt. v. 08.11.2006, a. a. O., Rn. 32 m. w. N., juris).
- VG Bremen, 06.11.2014 - 5 K 665/12
Straßenreinigungspflicht - Reinigungspflicht einer Straße; …
Insoweit gilt aber, dass, wer, wie der Kläger ein großes bzw. langes Grundstück sein Eigen nennt, nicht nur die damit verbundenen Vorteile genießen darf, sondern auch grundsätzlich die damit verbundenen Lasten zu tragen hat (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 08.11.2006 - 1 A 480/05 -, juris Rn. 33).Denn auch höhere finanzielle Aufwendungen im Rahmen der Straßenreinigungspflicht stellen keine übermäßige Belastung und grundlegende Beeinträchtigung des Pflichtigen dar, soweit nicht von einem unzulässigen Eingriff in die Kapitalsubstanz gesprochen werden kann (vgl. VG Mageburg, Urteil vom 08.11.2006, a. a. O. Rn. 32 m. w. N.).
- VG Magdeburg, 24.11.2008 - 1 A 540/07
Rechtmäßigkeit i.R.d. Auferlegung von Reinigungspflichten an Eigentümer eines …
Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil 1 A 480/05 MD vom 08.11.2006, (LKV 2007, 568 [VG Magdeburg 08.11.2006 - 1 A 480/05]) entschieden hat, enthält die im Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt grundlegend normierte Straßenreinigungspflicht keine Pflegepflicht in dem Sinne, dass ein Grünstreifen (eine Bankette) als Bestandteil der Straße von dem Anlieger im Wege der Übertragung der Straßenreinigungspflicht zu mähen ist.